Selbstverständlich. Alle Luftbildaufnahmen sind unter Einhaltung der Luftfahrtverordnung (LuftVO) entstanden. Für unbemannte Luftfahrtsysteme (umgangssprachlich: Drohne) gilt hier im besonderen LuftVO §21a und $21b.
Alle Fotos wurden aus einer Höhe von 99m über Grund aufgenommen. Dies entsprach der zum Zeitpunkt gültigen Maximalhöhe für unbemannte Flugsysteme ohne Ausnahmegenehmigung.